
Versorgung mit einer Krone
Wenn die Versorgung mit Inlay, Teilkrone oder Veneer nicht mehr ausreicht, wird eine Krone fällig. Man unterscheidet zwischen folgenden Arten:
- Vollkeramische, metallfreie Krone
- Metallkeramikkrone
- Vollgusskrone
In der Regel erfolgt die Versorgung in zwei Sitzungen und der Fertigung der Krone im Labor. Bei diesem Verfahren müssen sowohl ein Abdruck als auch ein Provisorium für den Übergang angefertigt werden.
Bei vollkeramischen, metallfreien Kronen verkürzt das Cerec 3D-Verfahren die Versorgung auf nur eine Sitzung – ohne Abdruck, Provisorium oder den „Umweg“ über das zahntechnische Labor.
Arten von Kronen
- Die vollkeramische, metallfreie Krone besteht ausschließlich aus Keramik. Sie entspricht in Farbe, Lichtdurchlässigkeit und Härte dem natürlichen Zahn und erfüllt somit höchste ästhetische Ansprüche. Das Material ist biokompatibel, das bedeutet: Unverträglichkeiten mit anderen Metallen sind ausgeschlossen. Mit der aufwendigen Adhäsivtechnik (=Klebetechnik) wird ein Verbund zwischen Zahn und Krone hergestellt.
- Kosten: Die Mehrleistung gegenüber der Standardversorgung müssen gesetzlich Versicherte selbst übernehmen. Privatversicherte sollten abklären, ob die Kosten voll übernommen werden.
- Metallkeramikkronen (VMK) sind die Standardversorgung im Sichtbereich. Sie bestehen aus einem Gerüst aus einer hochwertigen Goldlegierung, die mit einer keramischen Verblendung versehen wird. Die Krone wird zementiert.
- Kosten: Die gesetzliche Krankenkassen übernehmen eine Bezuschussung der Basistechnik in Abhängigkeit vom Bonusheft. Die Nichtmetalllegierungen werden mit einem so genannten Festzuschuss abgerechnet. Private Krankenkassen erstatten in der Regel bis zum 6. Zahn abhängig vom gewählten Tarif.
- Vollgusskronen (oft auch „Goldkrone“ genannt) bestehen ausschließlich aus einer Metalllegierung und werden nur noch vereinzelt im Seitenzahnbereich eingesetzt. Sie sind die älteste bekannte Form der Krone. Zuerst wird eine Gussform erstellt, dann die Krone eingepasst und poliert. Die Krone wird mit Zement befestigt. Ihr Vorteil: Da Gold relativ weich ist, ist diese Krone besonders bei Patienten mit funktionellen Störungen (z. B. Knirschen) geeignet. Ihre Nachteile: Die Krone ist nicht zahnfarben. Mit Amalgam oder anderen Metalllegierungen können Unverträglichkeiten auftreten.
- Kosten: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen wie bei der VMK-Krone eine prozentuale Bezuschussung. Für den Metallanteil gibt es eine feste Summe. Private Krankenkassen erstatten die Kosten im tariflichen Rahmen.
Versorgung mit einer Brücke
Ein Zahn fehlt. Die einfachste Art, diesen durch einen festsitzenden Zahnersatz zu ersetzen, ist eine Brücke. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
- Ein Zahn oder mehrere fehlende Zähne werden in einer zahnbegrenzten Lücke ersetzt.
- Ein Zahn oder mehrere fehlende Zähne werden am Ende einer Zahnreihe (Freiendbrücke) ersetzt.
Für eine Brücke in einer zahnbegrenzten Lücke müssen mindestens zwei Zähne beschliffen werden. Diese nehmen die Kronen auf, an denen der fehlende Zahn befestigt ist. Hierbei gilt, dass immer ein Zahn mehr beschliffen und überkront werden muss, als fehlt. Die Brücke wird fest eingesetzt. Nach einer kurzen Eingewöhnungszeit ist sie kaum von echten Zähnen zu unterscheiden.
Arten von Brücken
Wie bei der Krone gibt es verschiedene Möglichkeiten wie z. B. vollkeramische Brücken, keramisch verblendete Brücken (VMK), Vollgussbrücken und kunststoffverblendete Brücken. Auch Kombinationen sind möglich. Neben der Ästhetik und den Kosten kommt hier dem Aspekt der Bruchsicherheit eine hohe Bedeutung zu. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern ausführlich und verständlich.